„Für mich ist deutlich geworden", so die Staatsministerin Christine Clauß, „dass wir die Bildungsprozesse, die außerhalb der klassischen Institutionen, wie den Kindertagesstätten und Schulen, stattfinden, in Zukunft stärker für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen erschließen müssen. Die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen ist ein eigenständiger und wichtiger Bildungsakteur, der vor allem im Bereich der non-formalen und informellen Bildung wirksam wird und somit genau diese Potenziale aufgreifen und stärken kann. Deshalb wird die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den anderen gesellschaftlichen Bildungsakteuren, hier vor allem der Schule und der Familie, eine wichtige politische und praktische Gestaltungsaufgabe bleiben. Die Darstellung der Chancen und Risiken im Bildungsverlauf junger Menschen verdeutlicht die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen, um allen Heranwachsenden die Teilhabe an der viel zitierten »Wissens- oder Bildungsgesellschaft« zu ermöglichen." Dies sei ohne Zweifel ein Beitrag zur Gestaltung von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit.
Das Landesjugendhilfegesetz legt fest, dass die Staatsregierung einmal in jeder Legislaturperiode gegenüber dem Landtag über die Lage junger Menschen in Sachsen zu berichten hat. Der Bericht wurde von einer unabhängigen Sachverständigenkommission, bestehend aus Wissenschaftlern und Praktikern der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen, erstellt.
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